Wirecard-Anleger sollten ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren anmelden

Marc Tüngler: Vertreter der geschädigten Anleger gehört in den Gläubigerausschuss.

Am Dienstag eröffnete das Amtsgericht München das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wirecard AG. Damit hat der -Insolvenzverwalter Michael Jaffé nun endgültig das Ruder bei dem Zahlungsabwickler übernommen. Für den 18. November 2020 setzte Jaffé eine erste Gläubigerversammlung an. „Die geschädigten Anleger gehören unbedingt mit an den Tisch“, fordert Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der DSW.

Normalerweise sind Aktionäre als Eigenkapitalgeber in solchen Verfahren weitgehend machtlos. „Bei Wirecard ist das anders“, sagt Tüngler. „Hier liegt bereits aufgrund einer Verletzung der Ad-hoc- und anderer Publizitätspflichten ein Schadenersatzanspruch seitens der betroffenen Aktionäre gegen die Gesellschaft vor. Das verändert die Ausgangslage fundamental. Die Anteilseigner können und sollten ihre Ansprüche im Rahmen des Insolvenzverfahrens anmelden“, unterstreicht der Anlegerschützer.

Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind die Anleger jetzt aufgefordert, aktiv zu werden. „Klar ist: Ein solcher Anspruch kann nur angemeldet werden, wenn der konkrete Schaden in Euro definiert wird. Der einfache Hinweis darauf, dass es einen Anspruch auf Schadenersatz gibt, reicht nicht“, stellt Tüngler klar. Die DSW wird betroffene Wirecard-Anleger bei der Anmeldung ihrer Ansprüche unterstützen.

Es gehe darum, die Interessen der Anleger im Insolvenzverfahren zu wahren. Von dem Insolvenzverwalter solle das niemand erwarten. „Wir als DSW fordern ausdrücklich, dass die Anleger als größte Gläubigergruppe im Gläubigerausschuss vertreten sind“, so Tüngler.

Gegenwärtig baut die Schutzvereinigung zudem eine europäische Plattform auf, um möglichst viele Anleger zusammenzufassen und auf Augenhöhe mit den verschiedenen Anspruchsgegnern (z.B. Versicherungen, Wirtschaftsprüfer) sprechen und verhandeln zu können. „Um die notwenigen Aktivitäten für Betroffene kostenlos anbieten zu können, sind wir zudem mit internationalen Prozessfinanzierern in bereits weit vorangeschrittenen Gesprächen“, sagt Tüngler.

Betroffene Anleger können sich unter der Mailadresse wirecard@dsw-info.de für einen eigens geschaffenen Informationsdienst anmelden, mit dem die DSW über die weiteren Schritte informiert.

Mitglieder wenden sich bitte an die zuständigen DSW-Mitarbeiter.

Ansprechpartner für die Presse: Jürgen Kurz, Pressesprecher