Air Berlin plc.
Geplantes Abstimmungsverhalten der DSW auf der ordentlichen Hauptversammlung der Air Berlin plc. am 10. Juni 2009 in Lomdon Stansted:
TOP 1: Entgegennahme des Jahresabschlusses der Gesellschaft für das am
31. Dezember 2009 endende Geschäftsjahr und des diesbezüglichen Berichts
des Boards und der Wirtschaftsprüfer
Keine Beschlussfassung
TOP 2: Genehmigung des Berichts über Boardbezüge für das am
31. Dezember 2009 endende Geschäftsjahr
Gegen die Genehmigung bestehen aus Sicht der DSW keine Bedenken.
TOP 3: Wiederwahl von Joachim Hunold als Director der Gesellschaft
gemäß Artikel 147 der Gesellschaftssatzung mit sofortiger Wirkung nach
Ende der Hauptversammlung
Gegen die Wiederwahl von Herrn Hunold bestehen aus Sicht der DSW keine Bedenken.
TOP 4: Wiederwahl von Dr. Hans-Joachim Körber als Director der Gesellschaft
gemäß Artikel 147 der Gesellschaftssatzung mit sofortiger Wirkung nach
Ende der Hauptversammlung
Die DSW wird auch der Wiederwahl von Herrn Dr. Körber zustimmen.
TOP 5: Die Wiederwahl von Hartmut Mehdorn als Director der Gesellschaft gemäß
Artikel 146 der Gesellschaftssatzung mit sofortiger Wirkung nach Ende
der Hauptversammlung
Auch gegen die Wiederwahl von Herrn Mehdorn bestehen aus Sicht der DSW keine Bedenken.
TOP 6: Wiederwahl von Peter Oberegger als Director der Gesellschaft gemäß
Artikel 146 der Gesellschaftssatzung mit sofortiger Wirkung nach Ende
der Hauptversammlung
Die DSW wird auch für die Wiederwahl von Herrn Oberegger stimmen.
TOP 7: Wiederbestellung der Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft, der KPMG Audit Plc,
bis zum Abschluss der nächsten Hauptversammlung der Gesellschaft, bei der
ein Jahresabschluss vorgelegt wird
Die DSW wird die Wahl der KPMG unterstützen.
TOP 8: Bevollmächtigung des Boards, die Vergütung der Wirtschaftsprüfer festzulegen
Gegen diesen Vorschlag der Verwaltung bestehen aus Sicht der DSW ebenfalls keine Bedenken.
TOP 9: Beschlussfassung über Zuwendungen an Parteien und vergleichbare politische Organisationen
Die DSW wird diesem, auf britischen Hauptversammlungen üblichen Standardbeschluss zustimmen.
TOP 10: Außerordentlicher Beschluss: Änderungen der Satzung
Die vorgeschlagene Anpassung der Gesellschaftssatzung begegnet keinen Bedenken. Die DSW wird zustimmen.
Unserem Abstimmungsverhalten liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.

