Deutsche Börse AG
Geplantes Abstimmverhalten der DSW auf der ordentlichen Hauptversammlung der Deutsche Börse AG am 27 Mai 2010 in Frankfurt am Main:
TOP 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie der Lageberichte für die Deutsche Börse Aktiengesellschaft und den Konzern zum 31. Dezember 2009, des Berichts des Aufsichtsrats, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches sowie des Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns
Zu diesem TOP sind keine Beschlüsse zu fassen
TOP 2: Verwendung des Bilanzgewinns
Die DSW wird diesem Beschlussvorschlag (Ausschüttung einer Dividende von 2,10 EUR je Aktie sowie Einstellung des verbleibenden Betrags in die anderen Gewinnrücklagen) zustimmen.
TOP 3: Entlastung des Vorstands
Gegen eine Entlastung des Vorstandes bestehen keine Bedenken.
TOP 4: Entlastung des Aufsichtsrats
Gegen eine Entlastung des Aufsichtsrates bestehen ebenfalls keine Bedenken.
TOP 5: Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder
Aus Sicht der DSW ist das Vergütungssystem ausreichend transparent dargestellt und wird im Ergebnis von uns gebilligt werden.
TOP 6: Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals II, Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals II mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses und Satzungsänderungen
Der vorgeschlagene Beschluss zur Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals II unter aufhebung des bestehenden genehmigten Kapital II wird von der DSW mitgetragen.
TOP 7: Schaffung eines genehmigten Kapitals III mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses und Satzungsänderungen
Die DSW wird auch diesem Tagesordnungspunkt zustimmen.
TOP 8: Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien auch unter Ausschluss eines Andienungsrechts gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zu deren Verwendung auch unter Bezugsrechtsausschluss einschließlich der Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien und Kapitalherabsetzung und Aufhebung der bestehenden Erwerbsermächtigung
Die vorgeschlagene Ermächtigung hält sich, auch hinsichtlich etwaiger Bezugsrechtsausschlüsse, im Rahmen der aktienrechtlichen Vorschriften. Die von der DSW akzeptierte Bandbreite hinsichtlich des Erwerbpreises der eigenen Anteile wird eingehalten. Wir werden für diesen Beschlussvorschlag stimmen.
TOP 9: Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungsvertrages zwischen der Deutsche Börse Aktiengesellschaft und der Clearstream Banking Aktiengesellschaft
Es handelt sich um einen Unternehmensvertrag mit einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft und damit ohne Bewertungsrelevanz. Der Vertrag wird aus steuerlichen Gründen und zur Optimierung der Konzernstruktur abgeschlossen. Bedenken hiergegen bestehen nicht.
TOP 10: Ergänzungen von § 16 der Satzung
Gegen die vorgeschlagene Satzungsänderung zur Anpassung der Satzung an das ARUG bestehen keine Bedenken. Die DSW wird zustimmen.
TOP 11: Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2010
Dem Vorschlag, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG, Berlin, zu wählen, schließt sich die DSW an.
Unserem Abstimmungsverhalten liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.

