Klöckner & Co SE

Geplantes Abstimmverhalten der DSW auf der Hauptversammlung der Klöcker & Co SE am 26. Mai 2010 in Düsseldorf:

 

TOP 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des Lageberichts für die Klöckner & Co SE und den Konzern für das Geschäftsjahr 2009, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch

Ohne Beschlussfassung

 

TOP 2: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2009

Es ist vorgeschlagen, den gesamten Bilanzgewinn in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen. Die DSW wird dem Gewinnverwendungsvorschlag zustimmen.

 

TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009

Gegen die Entlastung des Vorstands bestehen keine Bedenken.

 

TOP 4: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009

Gegen die Entlastung des Aufsichtsrates bestehen ebenfalls keine Bedenken.

 

TOP 5: Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010

Gegen die Wahl der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG, Berlin, bestehen keine Bedenken.

 

TOP 6: Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien

Es handelt sich um einen Ermächtigungsbeschluss im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Bei Ermächtigung für 5 Jahre fordert die DSW, dass Maßnahmen des Vorstands aufgrund dieses Hauptversammlungsbeschlusses nur mit Zustimmung des Aufsichtsrates vorgenommen werden. Die DSW wird in der HV eine verbindliche Erklärung des Vorstands einfordern, dass vor Erwerb und Verwendung der eigenen Aktien grundsätzlich die Zustimmung des Aufsichtsrates eingeholt werden wird. Sofern eine derartige Erklärung nicht abgegeben wird, wird die DSW gegen den Vorschlag der Verwaltung stimmen.

 

TOP 7: Beschlussfassung über die Aufhebung einer bestehenden sowie die Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen

Zu den Tagesordnungspunkten 7, 8 und 10 hat die Gesellschaft am 6.5.2010 eine ergänzende Erklärung abgegeben in der sich der Vorstand verpflichtet, von den vorgeschlagenen Ermächtigungen zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre in dem Umfang keinen Gebrauch machen, als dies zur Ausgabe von Aktien der Klöckner & Co SE oder zur Gewährung von Options- und/oder Wandlungsrechten auf Aktien der Klöckner & Co SE führen würde, deren anteiliger Betrag am Grundkapital insgesamt 20 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung oder, wenn dieser Betrag niedriger ist, zum Zeitpunkt der Ausnutzung der jeweiligen Ermächtigung bestehenden Grundkapitals übersteigt. Die DSW wird dieser Ermächtigung nunmehr zustimmen.

 

TOP 8: Beschlussfassung über die Aufhebung des Bedingten Kapitals 2008 und die Schaffung eines bedingten Kapitals 2010

Aus den v.g. Gründen wird die DSW auch diesem Tagesordnungspunkt zustimmen.

 

TOP 9: Beschlussfassung über die Anpassung bestehender bedingter Kapitalia

Aus Sicht der DSW bestehen keine Bedenken gegen die vorgeschlagene Anpassung.

 

TOP 10: Beschlussfassung über die Schaffung eines genehmigten Kapitals und Satzungsänderung

Aus den unter TOP 7 genannten Gründen wird die DSW auch diesem Tagesordnungspunkt zustimmen.

 

TOP 11: Beschlussfassung über die Aufhebung der Befreiung von der individuellen Offenlegung der Vorstandsbezüge

Die Aufhebung der Befreiung von der individuellen Offenlegung der Vorstandsbezüge wird ausdrücklich begrüßt. Die DSW wird zustimmen.

 

TOP 12: Vergütungssystem der Vorstandsmitglieder

In der Hauptversammlung soll den Aktionären Gelegenheit gegeben werden, sich zum Vorstandsvergütungssystem zu äußern. Eine Beschlussfassung erfolgt nicht.

DSW geht davon aus, dass im nächsten Jahr eine Beschlussfassung zum System der Vorstandsvergütung vorgesehen ist.

 

TOP 13: Beschlussfassung über Satzungsänderungen zur Anpassung der Satzung an das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)

Die DSW wird den durch das ARUG notwendig gewordenen Satzungsanpassungen zustimmen.

 

TOP 14: Zustimmung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Becker Besitz GmbH

Es handelt sich um einen Unternehmensvertrag mit  einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft und damit ohne Bewertungsrelevanz. Der Vertrag wird aus steuerlichen Gründen und zur Optimierung der Konzernstruktur abgeschlossen. Bedenken hiergegen bestehen nicht.

 

 

Unserem Abstimmungsverhalten liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.