Kuka AG

Geplantes Abstimmverhalten der DSW auf der Hauptversammlung der Kuka AG am 29. April 2010 in Augsburg:

 

TOP 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts, einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB, sowie des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts, einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2009 mit dem Bericht des Aufsichtsrats

Ohne Beschlussfassung

 

TOP 2: Entlastung des Vorstands

Gegen die Entlastung des Vorstands bestehen keine Bedenken.

 

TOP 3: Entlastung des Aufsichtsrats

Die DSW wird im Rahmen der vorgeschlagenen Einzelentlastung gegen die Entlastung derjenigen Aufsichtsräte stimmen, die bis zum 18.09.2009 dem Gremium angehört haben. Grund ist die aus Sicht der DSW grundlose Auswechselung des Vorstands und die Gewährung einer Abfindung für die Laufzeit des Vertrages. Gegen die Entlastung der übrigen Mitglieder des Aufsichtsrates bestehen keine Bedenken.

 

TOP 4: Wahl zum Aufsichtsrat

Die DSW wird die Wahl der Herren Prof. Dr.-Ing. Dirk Abel und Dr. Uwe Ganzer unterstützen. Hingegen spricht sich die DSW gegen die Wahl von Herrn Prof. Dr.-Ing. Uwe Loos aus. Herr Prof. Loos hält <meta http-equiv="Content-Type" content="text/html; charset=utf-8" /><meta name="ProgId" content="Word.Document" /><meta name="Generator" content="Microsoft Word 12" /><meta name="Originator" content="Microsoft Word 12" />7 weitere Aufsichtsrats-Mandate. Angesichts der schwierigen Situation, in der sich KUKA aktuell befindet, ist die DSW der Ansicht, dass die Aufsichtsräte genügend Zeit für das Unternehmen haben müssen. Angesichts der Vielzahl der Mandate von Herrn Prof. Loos hat die DSW hier jedoch Bedenken.

TOP 5: Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien, auch unter Ausschluss eines Andienungs- und Bezugsrechts; Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien, auch mit Kapitalherabsetzung und Aufhebung der bestehenden Erwerbs- und Verwendungsermächtigung

Es handelt sich um einen Ermächtigungsbeschluss im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die von der DSW nach ihren Abstimmungsgrundsätzen akzeptierte Bandbreite (+/- 10%) für den Erwerbspreis zurück zu erwerbender Aktien ist eingehalten. Allerdings fehlt die von der DSW für Vorratsbeschlüsse über 5 Jahre laufende, erweiterte Anforderung, namentlich der Zustimmung des Aufsichtsrates für den Erwerb der eingezogenen Aktien. Die DSW wird in der HV eine verbindliche Erklärung des Vorstands einfordern, dass vor Erwerb der eigenen Aktien grundsätzlich die Zustimmung des Aufsichtsrates eingeholt werden wird. Sofern eine derartige Erklärung nicht abgegeben wird, wird die DSW gegen den Vorschlag der Verwaltung stimmen. 

 

TOP 6: Beschlussfassung über die teilweise Aufhebung der Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss bei der Ausnutzung des bestehenden genehmigten Kapitals II, Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals III (2010) mit der Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss und entsprechende Satzungsänderungen

Die DSW wird dem Beschlussvorschlag folgen.

 

TOP 7: Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen oder einer Kombination dieser Instrumente und zum Ausschluss des Bezugsrechts auf diese Options- oder Wandelanleihen, Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen oder eine Kombination dieser Instrumente nebst gleichzeitiger Schaffung eines bedingten Kapitals und entsprechender Satzungsänderung

Auch gegen die Schaffung des bedingten Kapitals in der vorgeschlagenen Höhe bestehen aus Sicht der DSW keine Bedenken.

 

TOP 8: Beschlussfassung über die Zustimmung zur Änderung der Beherrschungs- und Gewinn- bzw. Ergebnisabführungsverträge zwischen der KUKA Aktiengesellschaft und ihren Tochtergesellschaften (i) KUKA Systems GmbH, (ii) KUKA Roboter GmbH, (iii) KUKA Dienstleistungs GmbH und (iv) IWKA PACKAGING GmbH

Hierbei handelt es sich um die Zustimmung zu einem Unternehmensvertrag mit 100%-igen Tochtergesellschaften ohne Bewertungsrelevanz. Die DSW wird zustimmen.

 

TOP 9: Beschlussfassungen über Satzungsänderungen

Die DSW wird den im Wesentlichen durch das ARUG notwendig gewordenen Satzungsänderungen zustimmen.

 

TOP 10:

 

Unserem Abstimmungsverhalten liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.