Deutsche Postbank AG

Geplantes Abstimmverhalten der DSW auf der Hauptversammlung der Deutsche Postbank AG am 29. April 2010 in Frankfurt:

 

TOP 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009

Ohne Beschlussfassung

 

TOP 2: Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

Obwohl für das abgelaufene Geschäftsjahr erneut  keine Dividende gezahlt werden kann, wird die DSW den Vorstand entlasten.

 

TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

Die DSW wird in der anstehenden Hauptversammlung für die Entlastung des Aufsichtsrates stimmen.

 

TOP 4: Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010, Zwischenabschlüsse

Die DSW spricht sich für die Wahl der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers AG, Düsseldorf, aus.

 

TOP 5: Wahlen zum Aufsichtsrat

Die DSW wird die Wahl von Herrn Rosen in den Aufsichtsrat unterstützen.

 

TOP 6: Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 7 AktG

Es handelt sich um eine rechtstechnische Ermächtigung für Kreditinstitute, die in eigenen Aktien Wertpapierhandel betreiben wollen. Die DSW wird zustimmen.

 

TOP 7: Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG

Es handelt sich um eine Ermächtigung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Auch die nach den DSW-Abstimmungsgrundsätzen definierte Kaufpreisspanne ist bei sämtlichen vorgesehenen Erwerbsmodalitäten eingehalten. Angesichts der geplanten Stärkung der Eigenkapitalbasis geht die DSW davon aus, dass es sich bei dem Beschlussvorschlag um einen reinen Vorratsbeschluss handelt. Die DSW wird zustimmen.

 

TOP 8: Beschlussfassung über Satzungsänderungen zur Anpassung an das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)

Die geplanten Satzungsänderungen erfolgen durch die neuen gesetzlichen Bestimmungen. Die DSW wird zustimmen.

 

TOP 9: Beschlussfassung über eine Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) sowie die Schaffung eines bedingten Kapitals und Satzungsänderungen

Die DSW wird für die Schaffung des vorgeschlagenen bedingten Kapitals unter Aufhebung der in der vergangenen HV beschlossenen bedingten Kapitalia stimmen.

 

TOP 10: Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands

Mit Einführung des VorstAG im August 2009 wurde die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass die Hauptversammlung über die Billigung des Vergütungssystems der Vorstandsmitglieder beschließt. Die DSW nimmt positiv zur Kenntnis, dass die Postbank diesen Beschluss freiwillig auf die Tagesordnung der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung gesetzt hat.

Das im Geschäftsbericht dargestellte Vergütungssystem lässt aus Sicht der DSW nicht erkennen, ob die Vergütung als "angemessen" im Sinne des VorstAG einzustufen ist. Die DSW wird daher in der HV ausführlichere Informationen zum Vergütungssystem, insbesondere auch die Vorlage konkreter Berechnungsbeispiele, einfordern und ihr Abstimmungsverhalten von den Aussagen der Verwaltung abhängig machen.

 

Unserem Abstimmungsverhalten liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.