Vorstandsvergütung
Frage: Ich lebe in Frankreich und verfolge die Entwicklungen bei der Vergütung von Vorständen dort im Vergleich zu Deutschland. Aktuell wird in Paris heftig über hohe Abfindungen für ehemalige Manager diskutiert. Im Jahr 2002 soll etwa Vivendi-Chef Jean-Marie Messier bei seinem Ausscheiden 21 Millionen Euro erhalten haben, Carrefour Chef Daniel Bernard sogar 29 Millionen Euro. Dies hat dazu geführt, dass noch im Juni ein neues Gesetz verabschiedet werden soll, nach dem die Details für Abfindungen der Hauptversammlung zur Abstimmung vorgelegt werden müssen. Jetzt lese ich, dass Werner Seifert, der Ex-Vorstandsvorsitzende der Deutschen Börse, 10 Millionen Euro erhalten soll. Gibt es jetzt in Deutschland ähnliche Gesetzesinitiativen?
Arno J. aus Paris
Antwort: Nein, zurzeit noch nicht. In Deutschland ist aktuell das Vorstandsvergütungsgesetz in der Gesetzgebungspipeline. Dieses fordert die künftige Offenlegung aller wichtigen Details eines Vorstandsvertrages, wie fixe und variable Vergütung, Abfindungen oder Pensionszusagen. Damit würde Deutschland dem Beispiel Frankreich folgen. Dort sind die genannten Angaben schon länger gesetzlich vorgeschrieben. Aufgrund der aktuellen politischen Entwicklungen und der für den Herbst avisierten Bundestagswahl ist diese Gesetzesvorlage allerdings erst einmal auf Eis gelegt.
Eine weitere Gesetzesinitiative, die über eine solche rückwärtsgewandte Transparenz hinausgeht, ist im Moment nicht vorgesehen. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass über Brüssel eine Empfehlung der EU-Kommission kommt, die vorsieht, zumindest die Vergütungsstruktur und die Vergütungspolitik für den Vorstand gegenüber der Hauptversammlung als „deklaratorischen Beschluss“ vorzulegen, so wie dies in Großbritannien inzwischen gehandhabt wird.
Jella Benner-Heinacher

