Vorstände sind zu abhängig von Gewerkschaftern
Dass Vorstände deutscher Aktiengesellschaften immer wieder freundliche Worte für die Mitbestimmung und für die gedeihliche Zusammenarbeit mit ihren Arbeitnehmervertretern finden, kann nur diejenigen verwundern, die nicht wissen, wie abhängig Manager vom Wohlwollen der Gewerkschafter und Betriebsratsangehörigen sind.
So müssen Vorstände hierzulande vom Aufsichtsrat mit einer Zweidrittel-Mehrheit bestellt werden. Gleiches gilt, wenn es um die Verlängerung ihres Vertrags geht. Nur mit der Zustimmung der Kapitalseite wird in Deutschland also kein Unternehmenschef eingestellt oder in seiner Position bestätigt. Dafür braucht es zusätzliche Stimmen aus dem Arbeitnehmerlager. Und das stimmt in aller Regel als einheitlicher Block ab. Vor diesem Hintergrund hat die vom Gesetzgeber vorgesehene „Verhandlungslösung“, die greifen soll, wenn die notwendige Zweidrittel-Mehrheit nicht zu Stande kommt, und der Kapitalseite beim Durchsetzen ihres Kandidaten behilflich sein soll, praktisch keinerlei Bedeutung.
Klar ist, dass dieses Procedere deutliche Nachteile für den Wirtschaftsstandort Deutschland hat. Vorstände scheuen vor unpopulären Maßnahmen zurück und schieben sie so lange wie möglich vor sich her. Dringend notwendige Restrukturierungsmaßnahmen werden sehr spät, oft sogar erst in allerhöchster Not durchgesetzt. Schließlich können, wenn die Probleme fast nicht mehr lösbar sind, auch die Arbeitnehmer kaum noch etwas gegen harte Entscheidungen einwenden. Dass, bei rechtzeitigem Gegensteuern, die Eingriffe deutlich sanfter ausgefallen wären, fällt nicht ins Gewicht. Das ist kaum das richtige Modell in Zeiten, die schnelle Entscheidungen und entschlossenes Handeln verlangen. Dabei ist die Lösung so einfach wie nahe liegend: Für die Bestellung eines Vorstands muss die einfache Mehrheit ausreichen.
Ulrich Hocker

