Vermummungsverbot für Hedge Fonds

Die Wellen schlagen hoch. Ein britischer Hedge Fonds hat sich erdreistet, die ehrwürdige Deutsche Börse AG ins Visier zu nehmen. Damit nicht genug: Der bis dahin weit gehend unbekannte Fonds TCI setzte sich mit seiner Forderung zur Absetzung des Vorstandschefs auch noch durch. Das ist für deutsche Wirtschaftsbosse ein völlig neues Gefühl. Entsprechend überzogen fielen einige Reaktionen aus. So wurden etwa Stimmrechtsbeschränkungen für erst seit kurzem investierte Anleger gefordert. Sicher kein adäquates Mittel in unserer weit gehend liberalisierten Welt.

Klar ist: Wer in einem Unternehmen auf diese Art und Weise Macht übernimmt, sollte mit offenem Visier kämpfen müssen. Es kann nicht sein, dass solche Fonds die gesetzlich vorgeschriebene Berichtspflichten von Aktiengesellschaften nutzen, ohne selbst transparent sein zu müssen. Im Interesse der restlichen Anleger sollte etwa offen gelegt werden, über wie viele Stimmrechte der jeweilige Hedge Fonds Manager direkt und indirekt verfügen kann. Auch die dahinter stehenden vertraglichen Bindungen sind für die anderen Investoren von großer Wichtigkeit. Ohne diese Informationen ist es für die Anleger kaum möglich, eine sinnvolle Entscheidung über ihr weiteres Vorgehen zu treffen.

Zudem greift das deutsche Übernahmegesetz ganz offensichtlich zu kurz. Erst wenn 30 Prozent einer AG in der Hand eines neuen Besitzers sind, muss den freien Aktionären ein Übernahmeangebot gemacht werden. Häufig ist deutlich weniger nötig, um die Hauptversammlungsmehrheit und damit das Sagen zu bekommen. Zwar sieht das Übernahmegesetz vor, dass eine Gruppe, die gemeinsam agiert und dabei die 30-Prozent-Schwelle überschreitet, ebenfalls ein Abfindungsangebot machen muss. Doch das nur, wenn dieses so genannte „acting in concert“ bewiesen werden kann. Bisher ist das noch nie gelungen.

Ulrich Hocker