Mehr Aktionärsdemokratie in Europa

Aktionäre, die schon einmal versucht haben, die Stimmrechte ihrer Anteilscheine im europäischen Ausland zu nutzen, wissen, wie weit ein einiges Europa noch entfernt ist. Zwar ist es kein Problem, sein Kapital in Unternehmen jenseits der Grenzen zu investieren, mit den grenzüberschreitende Aktionärsrechten sieht es dagegen noch düster aus. Häufig sind die Einladungsfristen zu den Aktionärstreffen so kurz bemessen, dass es schlicht unmöglich ist, sich rechtzeitig anzumelden. Auch bei der Stimmrechtsvertretung herrschen teilweise abenteuerliche Zustände. So kann in einigen Ländern nur ein anderer Aktionär hiermit beauftragt werden. Manche Staaten gehen sogar noch weiter: Dort darf lediglich ein direkter Verwandter damit beauftragt werden, die Rechte aus den Papieren auf dem Aktionärstreffen wahrzunehmen.

Jetzt hat auch die EU-Kommission erkannt, dass es so nicht weitergehen kann. Mit einem Richtlinienvorschlag zur Stärkung der Aktionärsrechte sollen die Missstände behoben werden. Künftig sollen Einladungen zu Hauptversammlungen mindestens 30 Tage vor der Veranstaltung versandt werden. Damit wäre eines der Haupthindernisse für die Teilnahme an Aktionärstreffen im EU-Ausland beseitigt. Zusätzlich sollen die Anteilseigner das Recht bekommen, die Tagesordnung zu ergänzen und Beschlussvorlagen einzubringen. Auch jede Form von „Aktiensperrung“ soll verschwinden. Ebenfalls ein sinnvoller Vorstoß. Es kann schließlich nicht sein, dass die Möglichkeit zur Stimmrechtsnutzung von der Hinterlegung bei einem Kreditinstitut oder einer sonstigen Sperrung abhängt. Fragen an das Management dürfen die Anteilseigner zukünftig EU-weit stellen. Und in der Regel müssen diese sogar beantwortet werden. Bleibt zu hoffen, dass die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht nicht zu lange auf sich warten lässt.

Ulrich Hocker