Muster-Gesellschaftsvertrag
Die Verfassung eines Investmentclubs ist der Gesellschaftsvertrag.
Dort werden alle, das Clubleben betreffende Regularien festgeschrieben.
Folgt man der Empfehlung der DSW, organisiert man einen Investmentclub in der Form einer Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts. Dies hat vor allem steuerliche Hintergründe, zudem aber auch den Vorteil, dass das sogenannnte Innenrecht, also die Beziehung der Organe des Clubs zueinander, individuell geregelt werden kann.
Der auf dieser Seite (unten) frei zum Download zur Verfügung stehende Muster-Gesellschaftsvertrag beruht auf den Erfahrungen der DSW aus den letzten rund 40 Jahren als Dachverband der deutschen Investmentclubs.
Dabei handelt es sich um einen Standardvertrag.
Änderungen an die jeweiligen Vorstellungen der Clubmitglieder usw. sind insofern möglich, haben aber immer vor dem Hintergrund der Anforderungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) zu erfolgen, damit möglichst eine (kostenintensive) Aufsicht vermieden wird.

