Der „Leitende“ würde bei der Aufsicht fehlen

Seit Oktober 2004 haben deutsche Aktiengesellschaften die Möglichkeit, in eine so genannte „Societas Europaea“ (SE) umzufirmieren. Die Vorteile einer solchen Europa-AG liegen auf der Hand: Grenzüberschreitende Übernahmen werden ebenso erleichtert wie die Organisation interner Strukturen von Unternehmen mit Tochtergesellschaften im EU-Ausland. Damit kann die Komplexität der Gesellschaftsstruktur deutlich reduziert werden. Hinzu kommt der willkommene Nebeneffekt, dass die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder gesenkt werden kann. So muss eine deutsche AG mit mehr als 2000 Mitarbeitern nach hierzulande gültigem Mitbestimmungsrecht 20 Kontrolleure beschäftigen – je zehn von Kapital- und Arbeitnehmerseite. Bei einer SE müssen es nur zwölf Aufsichtsratsmitglieder sein. Kein Wunder, dass kaum ein Jahr nach der Zulassung der Europa-AG mit der Allianz das erste große deutsche Unternehmen die Chance nutzte und damit einen echten Trend setzte. Jüngster aber sicher nicht letzter SE-Fall ist der Sportwagenhersteller Porsche.


Eine Verkleinerung der Kontrollgremien ist kaum zu kritisieren. Schließlich ist eine sinnvolle Debatte in einer Sitzung mit 20 Kontrolleuren nicht wirklich möglich. Zudem bringt die SE eine durchaus begrüßenswerte Internationalisierung der Arbeitnehmerseite mit sich. Trotzdem droht nun die Gefahr, dass die Gewerkschaftsmacht durch den Schritt nach Europa sogar noch gestärkt wird. Könnte doch der Vertreter der leitenden Angestellten der Umfirmierung zum Opfer fallen. Damit würde die Qualität der Mitbestimmung insgesamt leiden. Zudem ginge den Kontrolleuren wichtiges Know-how und Einflussmöglichkeiten verloren. Für das Ziel der Professionalisierung der Aufsichtsgremien wäre das ein echter Bärendienst.

 

Ulrich Hocker