Der Fiskus nimmt - rechtmäßig oder nicht

Der Fiskus reagiert schnell, wenn es darum geht, den Bürgern das Geld aus der Tasche zu ziehen. Letztes Opfer dieser Politik waren die Aktionäre, die in den Jahren 1997 und 1998 ihre Spekulationssteuer ehrlich bezahlt haben und keinen Widerspruch gegen den Bescheid des Finanzamts einlegten. Obwohl das Bundesverfassungsgericht das zugrunde liegende Gesetz für verfassungswidrig erklärt hat, bekommen diese Anleger keinen Pfennig vom Staat zurück. Die lapidare Begründung lautet: Von dem Urteil sei nur betroffen, wessen Steuerbescheid noch keine Rechtskraft habe. Hauptgewinner des Karlsruher Richterspruchs sind allerdings die Steuerhinterzieher. Durch einen Federstrich ist diese Gruppe wieder zurück in der Legalität. Gegen ein verfassungswidriges Gesetz kann nicht verstoßen werden.

Dasselbe Spiel hat das Ministerium nun mit den Steuerzahlern vor, die seit 1999 ihre

Gewinne aus Wertpapierverkäufen brav angegeben haben und ehrlich den vom Fiskus

geforderten Obolus überwiesen. Das Gros der Steuerbescheide dieser Jahre wurde von den Finanzämtern aufgrund der verfassungsrechtlichen Unklarheit unter Vorbehalt erstellt. Sie erlangte also zunächst keine Rechtskraft. Genau das soll jetzt so schnell wie möglich geändert werden. Das Bundesfinanzministerium hat hierzu die Finanzverwaltungen schriftlich angewiesen, den Vorbehalt zurückzunehmen, und damit die Bescheide rechtsgültig werden zu lassen. Dies obwohl schon jetzt klar ist, dass das Bundesverfassungsgericht sich auch mit der seit 1999 gültigen Regelung zur Spekulationssteuer in nächster Zeit beschäftigen muss. Klagen sind schon anhängig. Die Intention ist eindeutig: Der Staat will sich seine Steuereinnahmen sichern, unabhängig davon, ob die Rechtsgrundlage nun verfassungswidrig ist oder nicht. Für die Bürger bleibt nur eins zu tun: Widerspruch einlegen, sobald Ihr Finanzamt sich meldet.

Ulrich Hocker