Das VW-Gesetz gehört endlich eingemottet
Die Bundesregierung hat ihre Drohung tatsächlich wahr gemacht. Sie will das VW-Gesetz neu auflegen. Zwar hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im vergangenen Jahr klipp und klar festgestellt, dass das Machwerk, welches dem Land Niedersachsen eine dominierende Stellung beim Autobauer einräumt, in großen Teilen nicht mit EU-Recht vereinbar ist. Doch weder das eindeutige Votum der EU-Richter noch die Drohung der EU-Kommission, im Falle der Neuauflage erneut vor Gericht zu ziehen, hat die Bundesregierung beeindruckt. Ihr einziges Trachten ist offensichtlich, den Einfl uss des Landes Niedersachsen (hält 20,1 Prozent) bei VW zu zementieren. Dies soll durch eine Sperrminorität ab 20 Prozent geschehen, ein Vetorecht, mit dem wichtige Entscheidungen blockiert werden können. Normalerweise ist dieses Recht ab 25 Prozent vorgesehen. Als das VW-Gesetz vor fast 60 Jahren ersonnen wurde, hatte die Politik den dauerhaften Schutz des ehemaligen Staatskonzerns VW vor Aufkäufern im Visier. Heute sind Aufkäufer für Volkswagen keine Gefahr mehr. Stattdessen zielt die Novelle unverblümt darauf, den Einfluss des Großaktionärs Porsche zu begrenzen. Porsche besitzt mehr als 30 Prozent und will mittelfristig sogar auf 50 Prozent aufstocken. Damit hat der kleine Sportwagenbauer den großen Volkswagen-Konzern de facto geschluckt. Dass sich Niedersachsen dagegen mit einem umstrittenen Gesetz wehren will, ist unschön und unfair. Stattdessen könnte das Land wie jeder andere Investor auch seinen Anteil auf 25 Prozent aufstocken und hätte eine Sperrminorität, die auch von Dauer ist. Denn so muss Ministerpräsident Christian Wulff zu Recht befürchten, dass der EuGH das VW-Gesetz bald ein zweites Mal kippt.
Ulrich Hocker

