Bundesgerichtshof schwächt Anlegerschutz

Die langen Schatten des Neuen Marktes mit all seinen Übertreibungen und Fehlentwicklungen holen uns immer wieder ein. Vielen Anlegern fehlt aufgrund der teilweise sehr teuer bezahlten Erfahrungen nach wie vor das Vertrauen in die Aktie als Geldanlage. Ob das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Vertrauensbildung beiträgt, ist fraglich. Die Karlsruher Richter entschieden, dass Anleger in dem Verkaufsprospekt des Creativ-Aktienfonds der Schweizer Privatbank Julius Bär ausreichend über die Risiken, die mit einer Geldanlage in diesem Fonds verbunden waren, aufgeklärt wurden. Damit haben die Anleger keine Chance mehr auf Schadenersatz.

Gemanagt wurde der Creativ-Fonds damals von Kurt Ochner. Einem Mann, um den nicht herumkommt, wer sich mit dem Neuen Markt und seiner Entwicklung befasst. Der ehemals gefeierte Börsenguru Ochner investierte bis zu 70 Prozent des ihm anvertrauten Vermögens in riskante Neuer-Markt-Unternehmen – anfangs mit großem Erfolg. Doch der Feier folgte der Kater. Die gewaltige Spekulation platzte wie eine Seifenblase. Der Ochner-Fonds stürzte ins Bodenlose, Anleger verloren innerhalb kürzester Zeit den Großteil ihres Kapitals.

In dem Verkaufsprospekt verzichtete die Bank auf den Hinweis, dass das Geld vornehmlich in Gesellschaften des spekulativen Börsensegments „Neuer Markt“ investiert werden sollte. Es hieß, die ausgewählten Unternehmen seien „wachstumsstark und erfolgreich“.

Nach Meinung der Richter reichte das im Zusammenhang mit den sonstigen Risikohinweisen aus, um die Investoren über die Gefahren der Anlage aufzuklären. Zudem habe sich Julius Bär nicht dauerhaft auf den Neuen Markt beschränkt. Für den Anlegerschutz ist dies sicher ein Rückschlag. Daraus zu lernen ist, Fondsanteile nur dann zu kaufen, wenn klar ist, in welche Aktien investiert wird und welche Anlagestrategie der Fondsmanager verfolgt.

Ulrich Hocker