Allgemeine Hinweise

  • Die Rückforderung der einbehaltenen Quellensteuer erfolgt über länderspezifische Erstattungsformulare.
  • Die Anzahl der auszufüllenden Formular-Exemplare variiert zwischen den einzelnen Ländern (z.B. drei Exemplare in der Schweiz, vier Exemplare in Luxemburg).
  • Für den Antrag auf Erstattung sind länderspezifische Fristen einzuhalten. Nach Ablauf der jeweiligen Fristen verfällt der Anspruch auf Erstattung endgültig.

Die DSW unterstützt Sie gerne bei Ihrem Antrag auf Erstattung ausländischer Quellensteuer.

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